Klinisch-psychologische Behandlung

Definition: Die Basis der Behandlung ist die empirische Grundlagenforschung, die sich auch von den Erkenntnissen der Allgemeinen Psychologie leiten lässt und Störungen unter dem Aspekt der beeinträchtigten Funktionen des Menschen betrachtet (Emotionen, Lernen, Gedächtnisprozesse, motorische Funktionen und Motivation). Ziel ist es, für Kranke eine bestmögliche Lebensqualität und ein höchstes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Psychologische Behandlung ist einer wissenschaftlichen Vorgehensweise verpflichtet und geht hypothesengeleitet vor, so wird eine kombinierte Ressourcen- und Problemanalyse durchgeführt. Diese Art der Intervention ist fertigkeiten- und funktionsorientiert und wird oft bei Störungen mit Krankheitswert eingesetzt, beispielsweise zum Trainieren von Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Konzentration. Trotzdem verlangt die Behandlung die aktive Mitarbeit des Klienten mit einem besonderen Appell an Selbstkontrolle und Selbstmanagement (Kryspin-Exner, 1998).

Klinisch-psychologische Behandlung geht im Regelfall von einer vorausgehenden diagnostischen Klärung (klinisch-psychologische Diagnostik) aus. Sie kann in unterschiedlichen Settings stattfinden und orientiert sich an empirisch fundierten Erklärungsansätzen und Modellen der gesamten Psychologie.

Die Bandbreite klinisch-psychologischer Interventionen reicht von der Behandlung einzelner Symptome und Funktionen – z. B. in Form von Gedächtnistrainings, kognitiven Trainings –  bis zu komplexen Behandlungsprogrammen, die verschiedene Aspekte eines Störungsbildes – kognitive, emotionale, verhaltensbezogene, soziale – erfassen.  Psychoedukativen Ansätzen, die motivierende, unterstützende und übende Funktion haben, kommt ebenso Bedeutung zu wie dem integrativen Einsatz verschiedener psychologischer Interventionstechniken, die in der Beratung, Behandlung und Psychotherapie Anwendung finden können.

Beratung und Behandlung haben gemeinsam, dass alle zwei Interventionen Menschen in verschiedenen Lebens- oder Problemlagen unterstützen wollen, obwohl die gesetzliche Regelung als auch die Abgrenzung durch die ausübenden helfenden Personen, wie Psychotherapeuten, oft nur schwer auseinander gehalten werden kann.

Ein Kostenzuschuss (siehe unten) durch die Krankenkassen ist möglich.

Kostenzuschüsse:
ÖGK: Kostenzuschuss 33,70 Euro